Zur Information: Wissenschaftliche Qualität an Hochschulen
Alle wingwave-Studien wurden ausschließlich an europäischen – vor allem deutschen – Hochschulen immer unter der Leitung von den für die wissenschaftliche Qualität verantwortlichen Professoren beforscht. Das bedeutet, dass die Studien immer wissenschaftlich fundiert durchgeführt wurden, denn diese Anforderung wird grundsätzlich durch den Gesetzesgeber an Hochschulen grundsätzlich gestellt. Folgende gesetzlichen Vorlagen regeln die Anforderung an das wissenschaftliche Arbeiten an Hochschulen:
- In Deutschland ist es das Hochschulrahmengesetz, auf dem die Satzungen der einzelnen Hochschulen nach den Richtlinien der „guten wissenschaftlichen Praxis“ – formuliert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft – aufgebaut sind.
- In Österreich regelt das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) die Universitäten in Österreich und umfasst deren Autonomie, Aufbau und Organisation sowie die Studienstrukturen.
- Spanien: in der autonomen Gemeinschaft Katalonien reguliert das „Llei d'Universitats de Catalunya (LUC)“. Dieses katalanische Hochschulgesetz wurde 2003 verabschiedet und legt den rechtlichen Rahmen für die Hochschulen in der Region fest.
- Dann gibt es noch für alle europäischen Hochschulen als Richtlinie für wissenschaftlich fundiertes Forschen und Arbeiten den so genannten „Europäischen Qualifikationsrahmen“ (EQR). Alle europäischen Hochschulen sind dem EQR verpflichtet.
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